1a. Allgemein
1b. Geltung der Bedingungen
Für alle gegenwärtigen und zukünftigen Angebote, Verträge, Lieferungen und Leistungen der Firma
Elicom Waagen GmbH – "hinfort Elicom Waagen" – sind ausschließlich diese Geschäftsbedingungen
(AGB) in ihrer jeweils neuesten Fassung maßgebend Von diesen AGB abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden jedoch Vertragsgegenstand, wenn sie Elicom Waagen GmbH gegenüber ihren eigenen
AGB oder gegenüber der gegensätzlichen Regelungen begünstigen. Im übrigen werden anderslautende AGB des Geschäftspartners auch ohne ausdrücklichen Widerspruch von Elicom Waagen GmbH selbst im
Falle unserer Lieferung nicht Vertragsbestandteil. Die Entgegennahme von Lieferungen oder Teillieferungen gilt in jedem Fall als Anerkennung der AGB von Elicom Waagen GmbH, Änderungen und
Ergänzungen eines Vertrages sowie Nebenabreden sind nur dann verbindlich, wenn sie von Elicom Waagen GmbH schriftlich bestätigt werden. Die Verantwortung für die Auswahl der bestellten Ware und
die damit beabsichtigten Ergebnisse liegt beim Käufer. Besteht ein Käufer auf Einzellieferung zur Selbstkonfiguration, erklärt er sich kundig im Sinne des EMV-Gesetzes.
Für alle gegenwärtigen und zukünftigen Angebote, Verträge, Lieferungen und Leistungen der Firma
Elicom Waagen GmbH – hinfort Elicom Waagen – sind ausschließlich diese Geschäftsbedingungen
(AGB) in ihrer jeweils neuesten Fassung maßgebend. Von diesen AGB abweichende Bedingungen
des Vertragspartners werden jedoch Vertragsgegenstand, wenn sie Elicom Waagen gegenüber ihren eigenen AGB oder gegenüber der gegensätzlichen Regelungen begünstigen. Im übrigen werden
anderslautende AGB des Geschäftspartners auch ohne ausdrücklichen Widerspruch von Elicom Waagen selbst im Falle unserer Lieferung nicht Vertragsbestandteil. Die Entgegennahme von Lieferungen oder
Teillieferungen gilt in jedem Fall als Anerkennung der AGB von Elicom Waagen, Änderungen und Ergänzungen eines Vertrages sowie Nebenabreden sind nur dann verbindlich, wenn sie von Elicom Waagen
schriftlich bestätigt werden. Die Verantwortung für die Auswahl der bestellten Ware und die damit beabsichtigten Ergebnisse liegt beim Käufer. Besteht ein Käufer auf Einzellieferung zur
Selbstkonfiguration, erklärt er sich kundig im Sinne des EMV-Gesetzes.
Die Angebote von Elicom Waagen sind frei widerruflich und lediglich als Aufforderung zur Abgabe von Kaufangeboten zu verstehen. An den erteilten Auftrag (Kaufangebot) ist der Käufer ab Zugang
vier Wochen gebunden. Ein Vertrag kommt erst durch
schriftliche Auftragsbestätigung von Elicom Waagen oder durch Lieferung der bestellten Ware zustande. Alle Angaben in Prospekten, Anzeigen usw. sind – auch bezüglich der Preise – unverbindlich.
Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Angaben sind nur als Näherungswerte zu verstehen und stellen keine
Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Artikeländerungen in Farbe und Design behalten wir uns ausdrücklich vor. Geringe
Abweichungen von der Beschreibung des Angebotes gelten als genehmigt und berühren nicht die Erfüllung des Vertrages, sofern die Abweichung für den Besteller nicht unzumutbar ist.
Wir liefern zu den im Vertrag vereinbarten Preisen. Angaben in Preislisten sind freibleibend. Sämtliche Preise sind, wenn nicht ausdrücklich anders ausgewiesen, Netto-Preise in Euro zzgl.
gesetzlicher MwSt. Fracht- und Verpackungskosten hat der Käufer zusätzlich zu entrichten. Die Preise verstehen sich ab Lager Elicom Waagen einschließlich normaler Verpackung. Die genannten Preise
verstehen sich als Festpreise ohne die Möglichkeit eines Skontoabzuges. Soweit zwischen
Vertragsabschluß und vereinbartem Liefertermin mehr als drei Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung oder Bereitstellung gültigen Preise von Elicom Waagen. Preissteigerungen bedingt
durch Kursschwankungen sind umlagefähig.
Die Lieferfrist beginnt mit Vertragsabschluß, jedoch nicht vor Beibringung der vom
Geschäftspartner zu beschaffenden Unterlagen sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Die Versendung der Ware erfolgt ab Lager Elicom Waagen. Bei allen Lieferungen geht die Gefahr auf den
Besteller über, sobald die Ware dem Beförderer übergeben wurde, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Der Besteller trägt die Transportgefahr auch für den Fall, daß die Ware mit Hilfe
eigener Personen und Fahrzeuge befördert wird. Wird der Versand aufgrund von Umständen, die der Käufer zu vertreten hat, verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der
Versandbereitschaft auf ihn über. Eine Versicherung der Ware gegen Transportschäden erfolgt auf Kosten des Käufers. Die Angabe der Lieferzeit erfolgt nach bestem Wissen und unter dem Vorbehalt
rechtzeitiger Selbstbelieferung. Elicom Waagen übernimmt hierfür jedoch keine Gewähr. Bei nachträglichen Änderungs- oder Ergänzungswünschen des Käufers verlängert sich die Lieferzeit angemessen.
Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware versandt oder die Versandbereitschaft dem Käufer mitgeteilt wird. Hält Elicom Waagen Liefertermine nicht ein, so hat der Käufer
Elicom Waagen schriftlich
eine angemessene Nachfrist zu setzen. Als angemessen gilt eine Nachfrist von mindestens vier Wochen. Auch bei vereinbarten Fristen und Terminen hat Elicom Waagen nicht Liefer- und
Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt
zu vertreten. In diesem Fall ist Elicom Waagen berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen
Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wenn die Behinderung
länger als drei Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. ist
Elicom Waagen jederzeit zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, wobei die hierdurch entstehenden Versandkosten immer der Käufer trägt. Der Käufer ist gehalten zumutbare Teilleistungen
zu akzeptieren. Software-Programme werden gemäß Herstellerlizenzbedingungen verkauft und unter Anerkennung dieser Geschäftsbedingungen. Mit der Lieferung und Bezahlung der Software wird
kein Eigentum an den Programmen erworben, sondern nur an den Datenträgern. Es gelten in soweit die Nutzungsbedingungen des Herstellers, der auch Eigentümer der Programme bleibt. Soweit ein
Programm eine vom Softwarehersteller aus
gegebene Seriennummer hat, muß diese beim Wiederverkauf auf der Rechnung vermerkt sein. Eine vollständige oder teilweise Reproduktion auf gleiche oder andere Träger ist dem Käufer nichtgestattet.
Die gleichen Bestimmungen gelten für Handbücher und Unterlagen. Soweit nicht anders vereinbart, wird keine Haftung übernommen, dass die gelieferten Waren nicht gewerbliche Schutzrechte Dritter
verletzen. Der Besteller ist verpflichtet, unverzüglich Elicom Waagen Mitteilung zu machen, falls ihm gegenüber derartige Verletzungen gerügt werden.
Nimmt der Käufer nicht ab, so ist Elicom Waagen berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer Frist von mindestens zehn Tagen vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Im letzteren Fall können 15% des Kaufpreises ohne Nachweis als Entschädigung verlangt werden, soweit nicht nachweislich nur ein geringer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines tatsächlich eingetretenen höheren Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Alle Rechnungsbeträge sind per Vorkasse, per Nachnahme in bar, per Verrechnungsscheck oder per Überweisung in Euro rein netto ohne Skonti und andere Rechnungsabzüge fällig. In Rechnung gestellte
Beträge sind binnen angegebener Zahlungsfrist am Geschäftstag nach Rechnungszugang
bzw. nach Lieferung der Ware ohne Abzug in einer Summe zahlbar. Alle Kosten des
Zahlungsverkehrs gehen zu Lasten des Käufers. Zahlungen gelten mit Gutschrift auf dem Konto
von Elicom Waagen als bewirkt. Die Hereinnahme von Wechseln ist ausgeschlossen. Unter Abbedingung der §§ 366, 367 BGB und trotz eventueller anderslautender Bestimmungen des Käufers legt Elicom
Waagen fest, welche Forderungen durch Zahlung des Käufers erfüllt sind. Das Recht des Käufers gemäß der nachstehenden Bestimmung bleibt hiervon unberührt. Der Käufer ist zur Aufrechnung nur
berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgelegt ist. Eine Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Käufer wegen Gegenansprüchen aus anderen Vertrags-verhältnissen
ist ausgeschlossen. In jedem Fall können Zahlungen nur in der Höhe der dem Käufer etwa zustehenden und geltend gemachten Gegenansprüche zurückgehalten werden.
Bis zur Erfüllung aller (auch Saldo-) Forderungen, die Elicom Waagen aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer und/oder seine Konzernunternehmen jetzt oder künftig zustehen, werden Elicom Waagen die
folgenden Sicherheiten gewährt, die sie auf Verlangen nach ihrer Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderung um mehr als 20% übersteigt. Die Ware bleibt Eigentum von Elicom Waagen.
Verarbeitung oder Umarbeitung erfolgt stets unentgeltlich für Elicom Waagen
als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für sie. Auf Aufforderung von Elicom Waagen hat der Käufer die Abtretung offen zulegen und Elicom Waagen die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu
geben. Der Käufer gibt, wenn er nicht
gegen sofortige Barzahlung weiterverkauft, den Eigentumsvorbehalt von Elicom Waagen in der Weise an seine Kunden weiter, daß er sich diesen gegenüber selbständig gemäß § 455 BGB das Eigentum bis
zur vollständigen Bezahlung vorbehält. Der Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises gegen den Kunden wird an
Elicom Waagen abgetreten. Auf Aufforderung von Elicom Waagen hat der Käufer die Abtretung offen zulegen und Elicom Waagen die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Bei
Zugriffen Dritter – insbesondere des Gerichtsvollziehers auf die Vorbehaltsware hat der Käufer auf das Eigentum von Elicom Waagen hinzuweisen und Elicom Waagen unverzüglich zu benachrichtigen.
Kosten und Schäden, die durch solche Zugriffe entstehen, trägt der Käufer. Der
Käufer ist verpflichtet die Vorbehaltsware gegen Diebstahl, Zerstörung, Beschädigung und sonstige Beeinträchtigung auf seine Kosten zu versichern. Die daraus ihm zustehenden Ansprüche tritt er
bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an Elicom Waagen ab. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere bei Zahlungsverzug – ist Elicom Waagen berechtigt,
Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabe-Ansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. Soweit Elicom Waagen nach den vorstehenden
Regelungen zur Zurücknahme von Vorbehaltsware berechtigt ist, räumt der Käufer ihr und ihren Beauftragten das unwiderrufliche Recht ein, seine Geschäftsräume zu den geschäftsüblichen Zeiten,
gegebenenfalls mit Fahrzeugen zum Zwecke der Abholung zu betreten.
Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt oder einen schriftlich vereinbarten Zahlungstermin um mehr
als 14 Tage überschreitet ist
Elicom Waagen berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn Schecks hereingenommen worden sind. Das gleiche gilt, wenn Elicom Waagen andere Umstände bekannt werden, die
erhebliche oder begründete Zweifel über
die Kreditfähigkeit des Käufers aufkommen lassen – wie z.B. Eröffnung eines gerichtlichen oder Außergerichtlichen Vergleichsverfahrens, Ablehnung eines Insolvenzantrags, schriftliche
Kreditauskunft über die Kreditunwürdigkeit des Vertragspartners. In diesem Fall ist Elicom Waagen außerdem berechtigt, bezüglich sämtlicher sonstiger Verträge Vorauszahlungen oder
Sicherheitsleistungen zu verlangen, sowie nach angemessener Nachfrist von diesen Verträgen zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Ist der Käufer in Verzug, so ist
Elicom Waagen berechtigt, Zinsen in Höhe des von seinen Kreditgebern für offene Kontokorrentkredite berechneten Satzes oder 8 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz der europäischen
Zentralbank per anno zu berechnen. Die Zinsen
sind sofort fällig.
Neben den bereits angeführten Fällen besteht außerdem ein Rücktrittsrecht für Elicom Waagen bei einer den Vertragszweck gefährdenden Vertragsverletzung des Käufers, wenn eine Nachfristsetzung durch Elicom Waagen mit Ablehnungsandrohung erfolglos geblieben ist.
Gibt die Betriebsanleitung Hinweise zur Problemanalyse oder Fehlereingrenzung einer gelieferten Ware, wird der Käufer bei Störungen nach diesen Hinweisen vorgehen, bevor er die Instandsetzung durch Elicom Waagen verlangt. Erfüllungsort der Gewährleistung sind die Geschäftsräume von Elicom Waagen. Wird von Elicom Waagen gelieferte Ware vom Käufer zurückgesandt, so kann Elicom Waagen die Reparatur ablehnen, wenn der Sendung keine Rechnungskopie und/oder ein Liefernachweis beigefügt wurde. Vor der Warenrücksendung ist im Gespräch mit Elicom Waagen die Fehlerhaftigkeit der gelieferten Ware festzustellen. Die Warenrücksendung erfolgt auf Gefahr des Kunden und hat frei Haus zu erfolgen.. Für die Überprüfung ungerechtfertigter oder unvollständiger Rücksendungen von beanstandeter Ware kann Elicom Waagen eine Bearbeitungsgebühr von 55.- Euro erheben oder spezifisch abrechnen. Elicom Waagen behält sich im Falle eines Produktmangels Nachbesserung oder Ersatzlieferung vor. Schlägt die zweite Nachbesserung bzw. die zweite Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, so kann der Käufer Herabsetzung der Vergütung verlangen. Elicom Waagen ist berechtigt, die Durchführung der Gewährleistung ganz oder teilweise einem Vertragshändler oder einem geeigneten Fachhändler zu übertragen. Die Gewährleistungsfrist bei Neu-Geräten beträgt für Unternehmer und Geschäftskunden 12 Monate ab dem Tage des Erhaltens der Ware. Eine eventuell verlängerte Garantie seitens des originären Herstellers wird dem Käufer abgetreten.Der Käufer hat Elicom Waagen offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Lieferung schriftlich mitzuteilen. Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch Elicom Waagen bereitzuhalten. Bei Geschäften mit Vollkaufleuten muß der Käufer die Sendung bei Ankunft unverzüglich auf Transport- und sonstige Schäden untersuchen und von Elicom Waagen etwaigen Schäden oder Verlusten sofort durch eine schriftliche Meldung unter Angabe des genauen Sachverhaltes Mitteilung machen. Die Vorschriften der §§ 377, 378HGB bleiben ergänzend anwendbar. Ein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließt jegliche Gewährleistungs-ansprüche gegenüber Elicom Waagen aus. Für untypische, nicht vorhersehbare Schäden, insbesondere wegen Auftretens von Computerviren, besteht keine Haftung. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen von Elicom Waagen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Gebrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Original-spezifikationen entsprechen, oder Eingriffe von nicht ausdrücklich dazu autorisierten Stellen vorgenommen, so entfällt jede Gewährleistung, wenn dadurch Mängel entstehen. Liegt ein Mangel vor und ist eines der vorstehenden Kriterien erfüllt, hat der Käufer zu beweisen, daß der Mangel nicht durch Eintritt der vorstehenden Voraussetzungen entstanden ist. Die vorstehenden Absätze enthalten ausschließlich die Gewährleistung für die Produkte und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus. Gebrauchte Geräte oder Ersatzteile werden gegenüber Unternehmern und Geschäftskunden unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung geliefert. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind darüber hinaus Verbrauchsartikel und Verschleißteile, wie Batterien, Akkus, Lampen, Druckköpfe etc. Erfüllungsort der Gewährleistung sind unsere Geschäftsräume.
Bei der Erteilung von Reparaturaufträgen soll sich
Elicom Waagen nach Fehlern bzw. deren Auswirkungen erkundigen. Der Kunde soll darüber Auskunft geben. Der bei der Fehlersuche entstandene und zu belegende Aufwand wird dem Kunden in Rechnung
gestellt.
Die Gewährleistung für Reparaturarbeiten gegenüber Unternehmern und Geschäftskunden beträgt drei Monate. Die Gewährleistung bezieht sich nur auf tatsächlich ausgeführte Reparaturen und das dabei eingebaute Material.
Elicom Waagen haftet – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für ihre Erfüllungs- und
Verrichtungsgehilfen. Ferner haftet Elicom Waagen bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflicht auch für leichte Fahrlässigkeit. Die Haftung für positive Forderungsverletzung, Verschulden bei
Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung ist außerdem auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt. Für den Verlust von Daten kann keine Haftung übernommen werden.
Die Rechte des Käufers aus den Geschäften mit Elicom Waagen sind ohne vorherige
schriftliche Zustimmung durch Elicom Waagen nicht an Dritte übertragbar.
Der Käufer erklärt sein Einverständnis dazu, daß die Elicom Waagen im Rahmen der
Geschäftsbeziehung zugehenden personenbezogenen Daten in der EDV-Anlage von Elicom Waagen gespeichert und automatisch verarbeitet werden.
Die Lieferverträge zwischen Elicom Waagen und Käufer sind, wenn nicht ausdrücklich anders bezeichnet, Kaufverträge. Die beiderseitigen Verpflichtungen ergeben sich ausschließlich aus den oben
genannten Bestimmungen, die durch Finanzierungsvereinbarungen des Käufers mit Dritten nicht berührt werden. Insbesondere bleiben die Zahlungsverpflichtungen des Käufers in
voller Höhe bestehen, auch wenn Elicom Waagen Finanzierungsverträge vermittelt hat.
Sollte eine oder mehrere Regelungen dieser allgemeinen Vertragsbestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen nicht.
Für etwaige Streitigkeiten aus den Verträgen und damit im Zusammenhang bestehende Rechtsbeziehungen wird für beide Teile Ludwigshafen am Rhein als Gerichtsstand vereinbart, soweit dies zulässig ist. Gleiches gilt, wenn im Zeitpunkt der Klageerhebung der Sitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Käufers unbekannt ist. Es bleibt Elicom Waagen jedoch unbenommen, auch am jeweiligen Sitz des Käufers zu klagen. Erfüllungsort ist Ludwigshafen am Rhein. Auf diesem Vertrag und alle damit in Zusammenhang stehenden Streitigkeiten ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des Einheitlichen Kaufgesetzes (EKG) und des Einheitlichen Kaufabschlußgesetzes (EKAG) anwendbar.